Gewährleistung
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt im Online-Shop.
Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem sofort Anzeige machen. Versäumt der Käufer dies, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren.
Ergeben sich später solche Mängel, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen, widrigenfalls die Sache auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.
Der Käufer muss das mangelhafte Produkt mit einer detaillierten Mangelbeschreibung an uns zurückschicken und trägt die hierfür anfallenden Transportkosten.
Wir leisten Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht im Falle unerheblicher Mängel. Ein Recht auf Preisminderung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf sämtliche Ansprüche, die mit den Gewährleistungsrechten konkurrieren, seien es solche aus Vertrag (Art. 97 ff. OR), Delikt (Art. 41 ff. OR), Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum (Art. 23 ff. OR.) etc.